Preisinformationen

Der Preis einer Übersetzung richtet sich nach Schwierigkeitsgrad, Umfang des Textes und dem vereinbarten Anfertigungstermin.

  • Preis pro Normzeile*):
  • Mindestpreis für den Auftrag:
  • Preis für gesonderte Beglaubigung:
  • ab 1,00 €
  • 15,00 €
  • 5,00 €

*) Normzeile bedeutet: 55 Anschläge inkl. Leerzeichen

Der Preis pro Auftrag wird im Vorfeld vereinbart. (vgl. AGB Abschnitt 3)

Je nach Aufwand und/oder Sondervereinbarungen können Zuschläge berechnet werden, die selbstverständlich auch im Vorfeld vereinbart werden.

Ich erstelle gerne ein für Sie unverbindliches Angebot.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Auftragserteilung

Aufträge können in allen Formen (persönlich, per Post, Fax, E-mail etc.) nach vorheriger telefonischer Absprache erteilt werden.

2. Ausfertigungstermin

Der Ausfertigungstermin wird jeweils pro Auftrag persönlich oder telefonisch vereinbart. Sonderaufträge, die besonders eilig sind, werden nach telefonischer oder persönlicher Vorsprache unverzüglich gegen einen angemessenen Aufpreis ausgefertigt.

3. Preise

Grundsätzlich gilt das Prinzip "nach Vereinbarung". Die JVEG-Sätze (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) dienen hier lediglich als Richtwerte und nicht als feste Preise.

4. Ausfertigung und Zahlung

Die Übersetzung eines Dokuments erfolgt immer in einer Ausfertigung. Eine Mehrausfertigung wird nur auf Wunsch des Auftraggebers erstellt. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gegen Rechnung bei Abholung in Bar, bei Postzusendung per Nachnahme. Es können andere Zahlungsformen und -termine vereinbart werden. Eine Mehrausfertigung bis zusätzlich zweitem Exemplar ohne Aufpreis. Ab dem dritten Exemplar werden zusätzlich 1,50 € pro Dokumentenseite berechnet.

5. Geheimhaltung

Alle Aufträge werden vertraulich unter Einhaltung der für die Dolmetscher und Übersetzer bindender Geheimhaltung behandelt.

6. Haftung

Ein Übersetzer ist verpflichtet, die Übersetzungen nach bestem Wissen, Willen und Gewissen, bei Bedarf auch unter Hinzuziehung von Kollegen oder jeweiligen Branchenfachleuten anzufertigen. Aus diesem Grund wird die Haftung des Übersetzers ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Alle in vorliegenden AGB nicht beschriebenen Fälle regeln die Vorschriften des BGB.

 

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